Ungewollt schwanger
Ratlos, wie es weiter gehen soll? Das Kind bekommen oder eine Abtreibung – beide Möglichkeiten sind für Sie nur schwer vorstellbar? Haben Sie sich schon entschieden, zweifeln aber, ob Sie das schaffen? Versuchen andere, Ihre Entscheidung zu beeinflussen?
In solchen Situationen ist es hilfreich, mit einer aussenstehenden, professionellen Beraterin zu sprechen. Wir helfen Ihnen, ruhiger zu werden und Ihre Gefühle und Gedanken zu ordnen. Wir denken die Alternativen mit Ihnen durch und informieren Sie über mögliche Unterstützungen. Wir helfen Ihnen zu unterscheiden, was Sie selbst wollen und was andere von Ihnen wollen. Wir stärken Sie darin, zu einer selbstbestimmten und tragfähigen Entscheidung zu finden. Wir respektieren Ihre persönlichen Werthaltungen, ohne zu urteilen.
Mögliche Wege
Schwangerschaft fortsetzen
Schwangerschaft abbrechen
Rechtliches zum Schwangerschaftsabbruch
Liechtenstein
Ein Schwangerschaftsabbruch ist für die Frau straffrei, wenn er von einem Arzt bzw. einer Ärztin durchgeführt wird. Dies gilt in jedem Fall, unabhängig vom Ort, vom Zeitpunkt oder vom Grund des Schwangerschaftsabbruchs.
In bestimmen Fällen ist ein Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein rechtlich möglich: wenn eine ernste Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die Gesundheit der Schwangeren besteht oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig (<18 Jahre) gewesen ist oder, wenn an der Schwangeren eine Vergewaltigung, eine sexuelle Nötigung oder ein sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person begangen wurde und die Schwangerschaft auf einer solchen Tat beruht. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs.
Wenn keiner der oben genannten Gründe vorliegt, ist Ärztinnen und Ärzten in Liechtenstein ein Schwangerschaftsabbruch nicht erlaubt. Er ist daher nur im Ausland möglich. Dann kommen jene rechtlichen Bestimmungen zur Anwendung, die im Land des Schwangerschaftsabbruchs gelten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.
Schweiz
In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regel, ist ein Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn er von einer Ärztin bzw. einem Arzt durchgeführt wird. Will eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch, muss sie schriftlich geltend machen, dass sie sich in einer Notlage befinde. Die Ärztin oder der Arzt ist verpflichtet, vor dem Schwangerschaftsabbruch mit der Frau ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten.
Nach der zwölften Schwangerschaftswoche entscheidet die Ärztin bzw. der Arzt, ob ein Schwangerschaftsabbruch erforderlich ist, um von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abzuwenden. Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.
Die Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs. Es fällt jedoch eine Kostenbeteiligung an, weswegen viele Frauen die Kosten aus Datenschutzüberlegungen selbst tragen.
Österreich
In den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft ist ein Schwangerschaftsabbruch straflos möglich, wenn er nach vorheriger Beratung von einer Ärztin bzw. einem Arzt durchgeführt wird. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nach der Fristenregelung nicht.
Der Schwangerschaftsabbruch ist ebenso möglich, „wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird“. In diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
„Wir unterstützen Sie dabei, einen Weg zu finden, der trägt. Wir sind für Sie da.“
Sophie Isele, Sozialarbeiterin
Wir sind für Sie da
Wenn Sie ungeplant schwanger sind, können Sie bei schwanger.li innerhalb von zwei Arbeitstagen mit einer erfahrenen Beraterin in geschütztem Rahmen sprechen. Wir nehmen uns so viel Zeit für Sie, wie Sie brauchen. Wenn Sie wollen, können Sie gerne Ihren Partner, eine Freundin oder eine andere Person Ihres Vertrauens zum Gespräch mitbringen. Unsere Beraterinnen unterliegen einer strengen gesetzlichen Schweigepflicht. Bei schwanger.li sind Sie sicher.